Rechtsgebiete

Sollten Sie vielleicht nicht genau wissen, ob Ihr Rechtsproblem zu unseren Rechtsgebieten passt, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Die KANZLEI § AN DER BURG ist eine der wenigen Kanzleien, die ihre straffe und gute Organisation durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement belegt. Auch die Zufriedenheit der Mandanten wird immer wieder abgefragt und schlägt sich in einem nachhaltig wachsenden Mandantenstamm nieder. Über 500 Unternehmen sowie zahlreiche Privatpersonen werden von der Kanzlei in allen entscheidenden Lebenslagen betreut und beraten. Den Erfolg führen wir einerseits natürlich auf die gute Arbeit zurück, die bei uns geleistet wird.

Durchsetzungsstärke und guter Service, aber auch die Wirtschaftlichkeit der Lösung sind immer oberste Priorität. Daneben ist auch der persönliche Draht wichtig. Uns ist es besonders wichtig, dass wir unseren Mandanten als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dabei arbeiten wir in unserem Hause mit modernen Datenbanken und digitalen Rechtsquellen. Das gewährleistet ein Service auf höchstem Niveau.

Rechtsanwalts-Hotline:

05258 97784-0
In dringenden Fällen sind wir für unsere Mandanten auch außerhalb unserer Bürozeiten zu erreichen.

Übersicht aller Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht
Arzthaftungsrecht
Arztsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Inkassorecht
Insolvenzrecht
Mietrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsschutzversicherungen
Schadensersatzrecht
Sozialrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht
Arbeitsrecht
Arzthaftungsrecht
Arztsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Inkassorecht
Insolvenzrecht
Mietrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsschutzversicherungen
Schadensersatzrecht
Sozialrecht
Sportrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Zivilrecht

Arbeitsrecht

Der Bereich Arbeitsrecht umfasst Auseinandersetzungen zwischen Institutionen wie dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. In der täglichen Praxis befassen wir uns überwiegend mit Streitfällen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Großteil dieser Streitfälle ist kündigungsbedingt.

Wir beantworten Ihre Fragen, wie die zur:

  • Abgeltung von Urlaubsansprüchen
  • Berechtigung von Kündigungen
  • Gewährung von Abfindungen

Unser Anliegen ist es, Sie nach Maßgabe der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zu unterstützen und Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen, auf Arbeitsnehmer- wie auf Arbeitgeberseite. Wir versichern Ihnen eine diskrete und sachgerechte Lösung in allen anspruchsrechtlichen Belangen und setzen Ihre maßgeblichen Ansprüche direkt, geräuschlos und effektiv durch.


Die Gesetzmäßigkeiten der Arbeitsgerichtsbarkeit

Sachgerechte Vereinbarungen werden entweder außergerichtlich oder nach Klageerhebung im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Gütetermins getroffen. Solche Gütetermine, bei denen es allein um einvernehmliche Regelungen geht, werden durch die Arbeitsgerichtsbarkeit sehr kurzfristig anberaumt, sodass der Streitfall schnell erledigt ist. Wenn dies nicht gelingt, schließt sich nach einigen Monaten ein Kammertermin an, bei dem eine streitige Entscheidung des Arbeitsgerichtes erfolgt.

Unser Anliegen ist, ein optimales Verhandlungsergebnis in möglichst kurzer Zeit für alle Beteiligten zu erzielen.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sind meist an einer schnellen Einigung interessiert, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Die Arbeitgeberseite möchte die Kostenbelastung unter Kontrolle halten, der Arbeitnehmer erwartet Rechtssicherheit bei der beruflichen Neuorientierung.

Da wir anders als gewerkschaftsnahe Rechtssekretäre oder Vertreter von Arbeitgeberverbänden beide Seiten vertreten, haben wir einen sachlichen und nüchternen Blick auf die aktuelle Rechtslage entwickelt. Dies kommt allen Parteien bei der Lösung einer Konfliktlage zugute.

Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein äußerst sensibles Rechtsgebiet, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies ist zurückzuführen darauf, dass

  • einerseits Qualitätsdefizite häufiger öffentlich publik gemacht werden und viele Menschen selbst einschlägige Erfahrungen gesammelt haben,
  • andererseits die Außenwahrnehmung der Ärzte sich verändert hat, ihre Autorität und ihr Handeln häufiger hinterfragt wird.

Grundsätzlich befasst sich das Arzthaftungsrecht weniger mit dem Vorwurf, nicht anerkannte oder bessere Methoden angewandt zu haben. Wir verfolgen vielmehr das Ziel, die allseits bekannten objektiven Missstände unseres Gesundheitssystems im Interesse unserer Mandanten aufzuzeigen.

Patienten kommen aufgrund eigener Erfahrung oder konkreter Hinweisen von Pflege- und ärztlichem Personal zu uns und vermuten einen konkreten Fehler oder können diesen konkret benennen. Soweit diese sachlich und logisch nachvollziehbar sind, erarbeiten wir einen konkreten Vorwurf zur Haftung und machen auf dieser Grundlage Schadensersatzansprüche wie auch Schmerzensgeld gelten.

Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass außergerichtlich häufig keine annehmbare Regulierungsbereitschaft besteht. Umso deutlicher vertreten wir die Position, dass alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich die Möglichkeit erhalten sollten, ihr Recht auf angemessene Behandlung durchzusetzen.

Arztrecht

Die meisten Mandate im Bereich Arztrecht/Medizinrecht betreffen die Prüfung bzw. Geltendmachung von Ansprüchen des Patienten nach Kunstfehlern/Behandlungsfehlern. Die Bereitschaft des Patienten, ausbleibende Behandlungserfolge oder mögliche Behandlungsfehler kritiklos hinzunehmen, ist in den letzten Jahren spürbar zurückgegangen. Wir betrachten jeden Einzelfall individuell und verdeutlichen, wie konkret festgestellt werden kann, ob es sich im Einzelfall um einen ärztlichen Behandlungsfehler handelt und wie das weitere Vorgehen aussieht.

Neben Rechtsfragen zur individuellen Behandlung eines Patienten sind immer wieder auch Rechtsfragen rund um die kassenärztliche Zulassung und Fragen des ärztlichen Gesellschaftsrechts von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang geht es darum, eine Verhärtung und Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern zu vermeiden mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung, die dem individuellen Bedürfnis aber auch der öffentlichen Stellung des Arztes gerecht wird.

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle Fragen des Vermögensübergangs zwischen Generationen. Das beinhaltet:

  • die Testamentsgestaltung und
  • die vorsorgende Rechtsgestaltung im Zuge des Vermögensübergangs vor dem Tode.

Die damit einhergehenden Rechtsfragen können selten ohne die maßgeblichen steuerrechtlichen Aspekte geklärt werden. Unsere Kompetenz geht weit über die notwendige steuerrechtliche Beratung hinaus. Wir finden für Sie zusammen mit unseren Steuerberatern eine vernünftige Lösung, die sowohl steuerrechtlich als auch zivilrechtlich haltbar ist und umfassend Vorsorge trifft gegen Störmaßnahmen von Seiten Dritter.

Auf Grundlage definierter Ziele der Vermögensüberlasser entwickeln wir eine klare Strategie, die vor der konkreten Umsetzung mit allen Betroffenen besprochen werden kann. In diesem Zusammenhang erörtern wir alle anstehenden Rechtsfragen rund um

  • eine Vorsorgevollmacht, die Regelungen für die konkrete Geschäftsführung im Falle gesundheitlicher Hinfälligkeit trifft,
  • eine Patientenverfügung, die alle konkreten medizinischen Fragen behandelt, die der Erblasser geregelt wissen möchte.

Damit ist ein entscheidender Schritt zur Störfallvorsorge gemacht und vermeidet lange Rechtsstreitigkeiten im Erbfall:

Vermögensschutz, Vermögensbewahrung, die Nutzung von Steuervorteilen sowie ethische und praktische Fragen im Hinblick auf die Patientenbehandlung in der letzten Lebensphase haben in den vergangen Jahren einen immer größeren Stellenwert eingenommen. Unsere erfahrenen Anwälte und Notare setzen Ihr Anliegen mit viel Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Diskretion um.

Familienrecht

Im Bereich Familienrecht sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie

  • bei einer anstehenden Eheschließung vorsorgende Rechtsgestaltung in Form eines Ehevertrages benötigen oder
  • bei einer angedachten Ehescheidung Rechtsbeistand suchen.

Ehescheidung

Im ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Notwendigkeit einer Scheidung und alle sich daraus ergebenden Rechtsfragen:

  • die Höhe der Unterhaltsansprüche,
  • der potenzieller Zugewinnausgleich,
  • das Umgangsrecht mit Kindern und das Sorgerecht,
  • die Hausstandaufteilung (Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates)

Unser Bestreben ist, eine möglichst einvernehmliche Regelung zu finden und beiden Seiten eine harte Auseinandersetzung mit erheblichen emotionalen Belastungen und einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen zu ersparen. Besondere Regelungen sind zu treffen, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Diese Regelungen gehen nicht selten über die aktuell anstehenden Entscheidungen, die im Sinne des Kindes zu treffen sind, hinaus. Verantwortungsvolle, empathische und rechtzeitige Beratung ist in diesem emotional aufgeladenen Rechtgebiet somit unabdingbar.

Mietrecht

Im Bereich Mietrecht beraten und vertreten wir sowohl Vermieter wie auch Mieter in der Durchsetzung ihrer Rechte auf Grundlage der aktuellen Rechtslage.

Wir beraten vorwiegend bei Konflikten innerhalb eines Mietverhältnisses. Unser Bestreben ist, diese Konflikte durch eingehende Beratung über die tatsächliche Rechtslage auszuräumen. Dies betrifft das Durchsetzen einer Kündigung:

  • auf der Vermieterseite im Hinblick auf die effektive Durchsetzung einer Kündigung des Mietverhältnisses,
  • auf die Mieterseite im Hinblick auf die Abwehr einer solchen Kündigung.

Auch Rechtsfragen rund um die richtige Nutzung der Mietsache und die Abrechnung der Betriebskosten nehmen einen großen Teil unserer Beratungsleistung ein.

Sowohl für Mieter wie auch Vermieter ist es bei der geltenden Rechtslage wichtig, nachvollziehbare Kriterien an der Hand zu haben, um ein langjähriges und belastungsfreies, harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten. Diese maßgeblichen Kriterien begründen sich auf unseren Erfahrungswerten aus vergleichbaren Konfliktlagen und bilden das Fundament unserer umfassenden Beratung.

Ein weiterer Baustein im Mieter/Vermieter-Verhältnis ist der Abschluss eines für alle Beteiligten angemessenen Mietvertrags. Wir empfehlen die von uns vorgehaltenen, aktuellen Formulare von „Haus und Grund Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld“. Wir übernehmen für Sie die korrekte Bearbeitung des Formulars, damit die Bewahrung Ihrer Rechte nicht bereits an einem unzulänglichen Formular und seiner Bearbeitung scheitert.

Im Streitfall stehen wir Ihnen mit unserer aktuellen und kompetenten Beratung zur Seite auf Grundlage der aktuellen Rechtslage nach neuester Rechtsprechung des zuständigen 8. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes. Wir sind ganz bewusst darauf bedacht, dass das Mietrecht nicht zum Kampfrecht wird und dass herrschenden Konflikten ihre Schärfe und Unsachlichkeit genommen wird. Der Mieter sucht ein gutes Zuhause, der Vermieter eine gute Anlage. Die Interessenlage ist aus unserer Sicht kein Gegensatz, sondern soll im besten Fall für alle Beteiligten Vorteile bringen. Dazu möchten wir einen wertsteigernden Beitrag leisten.

Rechtsschutzversicherung

Die Kanzlei § An der Burg betreut Sie in allen Fragen ihres rechtlichen Anliegens. In der Erstberatung prüfen wir, ob ein juristisches Vorgehen in einem sinnvollen Verhältnis zu den anfallenden Kosten und den Erfolgsaussichten steht.

Service für Rechtschutzversicherte

Die Kanzlei § An der Burg stellt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Unsere auf Rechtschutzversicherungen spezialisierten Anwälte stellen den Sachverhalt fundiert dar und formulieren, welche Erfolgsaussichten in Ihrem Rechtsstreit bestehen. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Aussichten auf einen Erfolg Ihres Rechtsstreits sieht, erteilt Sie die Deckungszusage. Die Rechtsschutzversicherung erteilt in der Regel die Deckungszusage zunächst für die außergerichtliche Dienstleistung und nach Scheitern im Anschluss für den gerichtlichen Einsatz. Unser Service umfasst neben der Deckungsanfrage auch die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Mit unserer langjährigen Erfahrung, zahlreichen Fachanwaltschaften und einem breiten Angebot an Rechtsgebieten werden wir von einigen Rechtsschutzversicherungen empfohlen. Mit einem umfassenden Versicherungsschutz sind Sie ideal abgesichert. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf die freie Wahl eines Anwalts haben. Wählen Sie für sich den aus Ihrer Sicht bevorzugten Rechtsanwalt. Ein Mandat ist auch eine Frage des Vertrauens und der Kompetenz in dem jeweiligen Fachgebiet.

Beratungsangebot für nicht Rechtsschutzversicherte

Viele Bürger scheuen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, weil sie daraus entstehende hohe Kosten vermeiden wollen. In einem ersten Gespräch können wir mit Ihnen Ihr Rechtsproblem beleuchten und mögliche weitere Vorgehensweisen und Erfolgsaussichten klären. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, bietet unsere Kanzlei kostengünstige Erstberatungen an. Gerne schauen wir uns Ihre rechtlichen Probleme an und geben Ihnen ein Angebot, was unsere anwaltliche Dienstleistung in Ihrem Rechtsfall kosten würde.

Verkehrsrecht

Nach einem Unfall oder wenn Sie geblitzt wurden, ist es inzwischen unerlässlich bei der Regulierung von Unfallschäden oder Überprüfung des Bußgeldbescheids auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen. 

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung brauchen, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Dies gilt sowohl bei einem Fahrzeug- als auch bei einem Personenschaden. Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche bestmöglich für Sie durch. 

Bei einer Verkehrsstraftat oder einem Bußgeldbescheid prüfen wir, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und legen diesen dann ein. 

Egal ob als Geschädigter im Hinblick auf etwaige Forderungen von Schadensersatz und Schmerzensgeld oder als Verursacher, der sich fragt, welche strafrechtlichen Konsequenzen ihm drohen könnten – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Rechtsanwalts-Hotline:

(0 52 58) 977 84-0
In dringenden Fällen sind wir für unsere Mandanten auch außerhalb unserer Bürozeiten zu erreichen.